AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen:
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.

Terminverlegung:
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell als möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen des Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt zugezogen wird, erstreckt sich dessen Verantwortung auf dessen Tätigkeit. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlich angeordneten und ärztlich veranlassten Leistungen.

Privatrechnungen:
Private Rechnungen der Hebamme durch Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsfähigkeit durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Die Hebamme rechnet ihre Leistungen nach der jeweils gültigen Hebammenvergütungsvereinbarung ab.
Einige private Versicherer haben Tarife für private Krankenversicherte, die die Hebammenhilfe nicht bzw. nicht vollständig abdecken. Die Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag der privaten Krankenkasse und der privaten Rechnung der Hebamme geht zu Lasten der Patientin.
Einige private Tarife schließen Sachleistungen der Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der Versicherungsverträge der Patientin. Bei Zahlungsverzug werden ab dem Verzugstermin für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 Euro berechnet.