Datenschutzerklärung:
Art und Zweck der verarbeiteten Daten:
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle verarbeitet und genutzt. Neben Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer, Name der Krankenkasse usw. gehören hierzu insbesondere medizinische Daten der Patientin und ggf. deren Kinder.
Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der Einwilligung der Patientin gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, soweit dies für die Betreuung, Beratung, Versorgung und Abrechnung der Hebammenleistungen erforderlich ist.
Die Datenverarbeitung ist außerdem erforderlich zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Weitergabe der Daten:
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin eingewilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Fällen zutrifft:
Soweit Probenentnahmen (z. B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Patientin ein Labor bzw. ein medizinisches Labor.
Dauer der Speicherung:
Die Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen aus dem Steuerrecht (§ 147 AO) von zehn Jahren. Danach müssen entsprechende Nachweise aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungspflicht gemäß § 630f Abs. 3 BGB besteht für die Dokumentation der Hebammenversorgung ebenfalls für 10 Jahre.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung:
Die Patientin hat das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde:
Sie haben gem. Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde zu erheben. In diesem Fall ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde für Baden-Württemberg:
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart
Tel.: 0711/615541-0, Fax: 0711/615541-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Datum und Unterschrift der Betreuten