Datenschutzerklärung:
Art und Zweck der verarbeiteten Daten:
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle verarbeitet und genutzt. Neben Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer, Name der Krankenkasse usw. gehören hierzu insbesondere medizinische Daten der Patientin und ggf. deren Kinder.
Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der Einwilligung der Patientin gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, soweit dies für die Betreuung, Beratung, Versorgung und Abrechnung der Hebammenleistungen erforderlich ist.
Die Datenverarbeitung ist außerdem erforderlich zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Weitergabe der Daten:
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin eingewilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Fällen zutrifft:
Soweit Probenentnahmen (z. B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Patientin ein Labor bzw. ein medizinisches Labor.
Dauer der Speicherung:
Die Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen aus dem Steuerrecht (§ 147 AO) von zehn Jahren. Danach müssen entsprechende Nachweise aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungspflicht gemäß § 630f Abs. 3 BGB besteht für die Dokumentation der Hebammenversorgung ebenfalls für 10 Jahre.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung:
Die Patientin hat das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde:
Sie haben gem. Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde zu erheben. In diesem Fall ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde für Baden-Württemberg:
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart
Tel.: 0711/615541-0, Fax: 0711/615541-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Datum und Unterschrift der Betreuten
Allgemeine Vertragsbedingungen:
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Terminverlegung:
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell als möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen des Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt zugezogen wird, erstreckt sich dessen Verantwortung auf dessen Tätigkeit. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlich angeordneten und ärztlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnungen:
Private Rechnungen der Hebamme durch Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsfähigkeit durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Die Hebamme rechnet ihre Leistungen nach der jeweils gültigen Hebammenvergütungsvereinbarung ab.
Einige private Versicherer haben Tarife für private Krankenversicherte, die die Hebammenhilfe nicht bzw. nicht vollständig abdecken. Die Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag der privaten Krankenkasse und der privaten Rechnung der Hebamme geht zu Lasten der Patientin.
Einige private Tarife schließen Sachleistungen der Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der Versicherungsverträge der Patientin. Bei Zahlungsverzug werden ab dem Verzugstermin für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 Euro berechnet.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.